Wer soll das bezahlen? Landauf, landab stellt sich diese Frage bei den Kommunalpolitikern angesichts der Corona bedingten Mehrausgaben.
Hinzu kommen erhebliche Mindereinnahmen zum Beispiel wegen des Einbruchs der Gewerbesteuereinnahmen.
Den ohnehin chronisch unterfinanzierten Kommunen im Land geht regelrecht die Luft aus.
Nur aufgrund eines vom Land initiierten Bilanzfälschungstricks werden viele Kommunen formell vor der Pleite bewahrt.
Die Mehrausgaben werden einfach als ein Sonderposten im Sinne eines Vermögenswerts verbucht und belasten somit die aktuellen Haushalte nicht.
So einfach ist das? Natürlich nicht! Denn das Geld ist ja ausgegeben und belastet die Liquidität der Kommunen und treibt die Kassenkredite in die Höhe.
Schlimmer noch. Der Bürger bekommt die Rechnung ab 2025 präsentiert. Ab dann sollen die zusätzlichen Schulden nämlich über 50 Jahre abgetragen werden, so dass unsere Kinder und Enkel noch daran abbezahlen müssen.
In Mechernicher Stadtrat hat nun die Fraktionsgemeinschaft von SPD / DIE LINKE die Initiative ergriffen und eine Resolution eingebracht, um hier die Verantwortlichen von Bund und Land in die Pflicht zu nehmen.
Hier der Resolutionstext:
„Wir fordern das Land Nordrhein-Westfalen und den Bundestag auf, die Kommunen wegen der Corona bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben nachhaltig zu unterstützen und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu gewährleisten. Bund und Land Nordrhein-Westfalen werden aufgefordert,
·die Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer bis 2024 auszugleichen,
·sich an einer Lösung für die hohe Belastung mit Kassenkrediten (Schlagwort „Altschulden“) zu beteiligen, über die eine Entschuldung der Kommunen ohne finanzielle Überforderung erfolgen kann,
·ein Investitionsprogramm für Kommunen aufzulegen, dass merklich zur Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft beiträgt, die kommunale Infrastruktur stärkt, die Defizite in der Digitalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge belebt, den ökologischen Umbau zu einer klimaschonenden Wirtschafts- und Lebensweise in den Kommunen unterstützt sowie die infrastrukturellen Defizite im Bildungsbereich ausgleicht. Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, die Aufstockung der Masse des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2021 um rund 943 Millionen Euro nicht wie vorgesehen als Kredit, sondern als Zuschuss zu vergeben.
Begründung: Die Bekämpfung der Pandemie wird in erster Linie in den Städten, Gemeinden und Kreisen geleistet. Dies erfordert neben den organisatorischen und personellen Herausforderungen zusätzliche finanzielle Anstrengung. Gleichzeitig sehen sich die Kommunalhaushalte einbrechender Einnahmen aus kommunalen Abgaben sowie sinkender Zuweisungen aus kommunalen Steueranteilen ausgesetzt. Darüber hinaus können kommunale Einrichtungen bei weiterlaufenden Kosten keinen Deckungsbeitrag mehr leisten. Dieses Dilemma aus der Notwendigkeit größerer finanzieller Anstrengung bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen setzt die Kommunen stark unter Druck. So werden binnen kürzester Zeit die Konsolidierungsbemühungen und -erfolge der vergangenen Jahre zunichte gemacht.
Die Anstrengungen von Land und Bund, die Kommunen für das Jahr 2020 finanziell zu entlasten waren notwendig und hilfreich. Die Problematik besteht jedoch für die Jahre 2021 und fortfolgende weiter. Diese Problematik addiert sich zu einem ohnehin bestehenden Wettbewerbsnachteil der NRW-Kommunen gegenüber Kommunen anderer Länder. Die Ausgangslage der Kommunen in NRW ist aufgrund geringerer Steuerkraft sowie größerer struktureller Herausforderungen nachteilig. Dies hat zu nachteiligen Infrastrukturbedingungen geführt, die sich nun im Lichte der Corona-Pandemie besonders lösungsbedürftig darstellen. Die Investitionsbedarfe in eine klimaschonende Wirtschafts- und Lebensweise, eine kommunale Verwaltung und Daseinsvorsorge, die den Anforderungen einer digitalen Gesellschaft entspricht sowie in eine moderne Bildungslandschaft konnten in NRW nicht adäquat bedient werden. Es braucht nun eine besondere Anstrengung, um diese Defizite auszugleichen. Dies ist einerseits vor dem grundgesetzlichen Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse erforderlich, es ist darüber hinaus geboten, um die notwendige Transformation in eine klimaschonende Bildungsgesellschaft zu ermöglichen.“