Der Rat kann nach § 57 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Ausschüsse bilden.
Ausschüsse haben im Wesentlichen zwei Funktionen:
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- Sie sollen die Ratsentscheidungen vorberaten, in dem sie Empfehlungen zur Beschlussfassung aussprechen.
- Die Ausschüsse sollen darüber hinaus auch eigenständig über Angelegenheiten entscheiden, für die sie kraft Gesetzes entscheidungsbefugt sind oder die ihnen nach § 41 Abs. 2 Satz 1 GO NRW zur Entscheidung übertragen worden sind.
Ob und welche Ausschüsse der Rat bilden will, liegt zunächst grundsätzlich in seiner freien Entscheidung. Allerdings sieht die Gemeindeordnung sog. Pflichtausschüsse vor. Darüber hinaus gibt es Ausschüsse, die aufgrund von anderen Gesetzen gebildet werden müssen.
Ausschüsse der Stadt Mechernich – Wahlperiode 2020/2025:
Pflichtausschüsse:
1. Haupt- und Finanzausschuss
2. Rechnungsprüfungsausschuss
3. Wahlprüfungsausschuss
4. Umlegungsausschuss
5. Betriebsausschuss
Freiwillige Ausschüsse:
1. Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
2. Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz